Liebe Patientinnen und Patienten,
Der Deutsche Bundestag hat den von seinem Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zum sogenannten GKV-Finanzstabilisierungsgesetz beschlossen.
Dieser enthält strikte Budgetierungen, die zur Folge haben, dass bestimmte grundlegende zahnärztliche Leistungen ab dem 01.01.2024 nicht mehr vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden. Dies wird zu großen Behandlungseinschränkungen führen und somit Auswirkungen auf die Allgemein- und Mundgesundheit haben.
Wir bedauern die Entscheidung des Gesundheitsministers sehr. Seit Bekanntgabe des oben genannten Gesetzesentwurfs haben die zahnärztlichen Vereinigungen in ganz Deutschland massiven Protest eingelegt. Unserer Aufgabe und unser Anliegen ist es, eine flächendeckende und präventive zahnärztliche Patientenversorgung zu gewährleisten. Durch die Budgetierung fehlen uns dafür nun die Mittel.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir nicht wie gewohnt sofortige Vollsanierungen aller Behandlungsbereiche durchführen können, da wir uns um alle Patienten gleichmäßig kümmern müssen.
Diese Entscheidung könnte dazu dienen, Anreize für den Abschluss von privaten Zahnzusatzversicherungen zu schaffen, um zusätzliche Deckung für bestimmte Leistungen zu bieten, die möglicherweise nicht mehr vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen vergütet werden.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website der kzvbw.de, zaehnezeigen.info
Ihr Praxisteam